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Sonntag, 27. April 2008

Ausländer wollen sich nicht integrieren

Ohne Staatsbürgerschaft sind Ausländer Menschen zweiter Klasse

Das neue Staatsangehörigkeitsrecht hat eine Reihe von Erleichterungen für die Einbürgerung von Ausländern geschaffen. Das Staatsbürgerschaftsrecht ist ein wesentlicher Faktor für die Ausländer-Integration

Die politische Integration von Ausländern war in Deutschland lange Zeit unterentwickelt. Eine weit verbreitete Vorstellung geht davon aus, dass die Einbürgerung immer erst am Ende einer gelungenen Integration stehen kann. Durch die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland zu erwerben, ist künftig ausgeschlossen, dass Menschen über Generationen hinweg rechtlich "Ausländer" bleiben.

Eine seit Anfang der 70-er Jahre verfolgte Politik der sozialen und wirtschaftlichen Gleichberechtigung führte zu einer - im Vergleich mit anderen Ländern - relativ erfolgreichen sozialen Integration von Ausländern in Deutschland. Zentrale Mechanismen für die soziale und wirtschaftliche Integration waren der Betrieb und die Schule.
Integration über den Betrieb setzt Beschäftigung voraus, und in dieser Beziehung stellt sich die Entwicklung in Deutschland nach 1990 schwierig dar. Ausländische Arbeitskräfte waren vom strukturellen Wandel der Wirtschaft und der Arbeitsmärkte besonders betroffen. Viele Arbeitsplätze in der industriellen Massenfertigung und in der Schwerindustrie, traditionelle Schwerpunkte der Ausländerbeschäftigung, fielen weg. Diese Beschäftigungsverluste in der Industrie konnten nicht durch neue Beschäftigungsmöglichkeiten in der Industrie kompensiert werden, so dass Ausländer überproportional von Arbeitslosigkeit betroffen sind. 1998 lag die Arbeitslosenquote bei Ausländern mit 20,3 Prozent weit über der der westdeutschen Bevölkerung insgesamt.
Bildung und Ausbildung haben für die Integration von Zuwanderern eine Schlüsselfunktion. Die entscheidende Frage ist, ob die zweite und dritte Generation der Zuwanderer, die überwiegend bereits in Deutschland geboren und/oder aufgewachsen ist, in der Lage sein wird, die erreichten beruflichen Positionen ihrer Eltern zu halten und zu übertreffen oder ob ihnen höhere Bildung und sozialer Aufstieg aus strukturellen Gründen verwehrt bleiben. Derzeit ist der Unterschied zwischen deutschen und ausländischen Schülern in Bezug auf ihren Erfolg an allgemeinbildenden, beruflichen und vor allem weiterführenden Bildungseinrichtungen weiterhin erheblich.
Ein Fünftel der ausländischen Schulabgänger verlässt die Schule ohne irgendeinen Abschluss, über die Hälfte von ihnen erwirbt den Hauptschulabschluss. Nur ein knappes Viertel der ausländischen Schüler besucht Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien. Immerhin erreicht heute ein Zehntel der ausländischen Schulabsolventen die Hochschulreife. Die vor allem in den 80-er Jahren zu beobachtende positive Entwicklung hin zu höherer Bildungsbeteiligung hat seit 1992 jedoch nicht mehr fortgesetzt. In der Berufsausbildung ist seit 1994 sogar ein Rückgang in der Beteiligung von Jugendlichen ausländischer Herkunft festzustellen. Die Ursachen für die Entwicklung sind vielfältig. Von besonderer Bedeutung sind aber die gespannte Lage auf dem Ausbildungsstellenmarkt und dem Arbeitsmarkt, die aufwendige Investitionen im Bildungsbereich für viele ausländische Jugendliche als wenig erfolgversprechend erscheinen lassen.
Die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und im Bildungssystem waren in den neunziger Jahren wenig förderlich für eine Integration der Zuwanderer. So verwundert es kaum, dass der vorsichtige Integrationsoptimismus, der in den letzten Jahrzehnten vorherrschte, einer weit verbreiteten Skepsis und Sorge gewichen ist, dass die strukturelle Integration der Zuwanderer in Bildungssystem, Arbeitsmarkt und Berufswelt wie auch die kulturelle Assimilation an die hiesige Sprachgemeinschaft, Nachbarschaften und Verhaltensweisen zu scheitern droht. Als besonders proble-matisch gelten die berufliche Eingliederung der zweiten Zuwanderergeneration (insbesondere der türkischen Jugendlichen) und der jungen Aussiedler aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion, der Rückgang von Sozial- und Nachbarschaftskontakten zwischen Deutschen und Ausländern sowie Tendenzen einer räumlichen Trennung von Deutschen und Ausländern in großstädtischen Ballungsgebieten. An diesen Problembereichen müssen politische Maßnahmen und Programme zur Förderung der Integration ansetzen.
Ein wesentlicher Faktor für Integration ist die Staatsbürgerschaft. Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht, das zum 1. Januar 2000 in Kraft getreten ist, wurde das bis dahin in Deutschland geltende Abstammungsprinzip (ius sanguinis) durch Elemente des Bodenprinzips ius soli ergänzt. Damit hat Deutschland auch Anschluss an die Entwicklung einer Reihe anderer europäischer Staaten (zum Beispiel Frankreich, Belgien, Niederlande, Großbritannien) gewonnen, wo bereits Elemente des ius soli das Abstammungsprinzip ergänzen. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit dient deshalb nicht nur den im Land geborenen Kindern nichtdeutscher Herkunft und der Festigung ihrer Bindungen an Deutschland. Er liegt auch im nationalen Interesse. Auf Dauer ist es schädlich für eine Demokratie, wenn ein erheblicher Teil der Bevölkerung nicht über die gleichen Bürgerrechte verfügt und von aktiver politischer Mitwirkung ausgeschlossen ist.
Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht werden Kinder ausländischer Eltern, die ab diesem Tag in Deutschland geboren werden, automatisch Deutsche, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Geburt des Kindes in Deutschland,
ein Elternteil hat zum Zeitpunkt der Geburt seit mindestens acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,
der Elternteil besitzt eine Aufenthaltsberechtigung oder seit mindestens drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
Kinder, die nach dieser Regelung deutsche Staatsangehörige geworden sind, werden mit der Geburt in den meisten Fällen gleichzeitig die Staatsangehörigkeit der Eltern erwerben. Nach dem Gesetz sollen sich diese Kinder nach ihrer Volljährigkeit entscheiden, ob sie die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten wollen. Wenn sie sich für die deutsche Staatsan-gehörigkeit entscheiden, müssen sie bis zum 23. Lebensjahr nachweisen, dass sie die andere Staatsangehörigkeit verloren haben. Ist eine Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit nicht möglich oder zumutbar, kann im Einzelfall Mehrstaatigkeit hingenommen werden.
Bedeutende Veränderungen hat das neue Gesetz auch beim Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung gebracht: Für Ausländer, die nicht in Deutschland aufgewachsen sind, besteht ein Anspruch auf Einbürgerung nach dem Ausländergesetz nun bereits nach acht Jahren und nicht erst nach 15 Jahren. Grundsätzlich müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
-- Acht Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland,
-- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und insbesondere keine verfassungsfeindlichen Betätigungen,
-- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung,
-- Sicherung des Lebensunterhaltes ohne Inanspruchnahme von Sozial- und Arbeitslosenhilfe (unschädlich ist der Bezug von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, wenn er vom Betroffenen nicht zu vertreten ist);
-- Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit,
-- keine Verurteilungen wegen Straftaten (Ausnahmen insbesondere für Bagatelldelikte),
-- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

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