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Sonntag, 27. April 2008

Ausländer zahlen mehr ein, als sie empfangen

Ausländer zahlen mehr ein, als sie empfangen

Ausländer tragen mit ihren Beitragszahlungen erheblich zum Niveau und zur Stabilität des deutschen Sozialsystems bei. Flüchtinge, die gerne arbeiten würden, waren bisher gesetzlich zum Nichtstun verpflichtet.


Die ausländische Bevölkerung ist im Vergleich zur deutschen deutlich jünger. Während 1997 der Anteil der unter 30-Jährigen bei der ausländischen Bevölkerung 51,9 Prozent betrug, lag dieser Anteil bei den Deutschen bei 34,3 Prozent. Die Altersstruktur einer Bevölkerung hat wesentlichen Einfluss auf die Finanzierung der Sozial- und Rentenversicherung, wobei es hier vor allem auf die Relation von Beitragszahlern und Leistungsempfängern ankommt. Auf 100 Personen im Alter von 20 bis 60 Jahren kamen 1995 bei der deutschen Bevölkerung 41 Personen im Alter über 60 Jahren. Dagegen lag bei der ausländischen Bevölkerung die „Altenlastquote“ nur bei acht Personen. Der hohe Anteil jüngerer Personen an der Alterspyramide der ausländischen Bevölkerung hat der deutschen Sozial- und Krankenversicherung in den letzten Jahrzehnten – im Vergleich zur deutschen Bevölkerung – deutlich mehr Beitragszahler und weniger Leistungsempfänger gebracht. Das heißt: Ausländer haben mit ihren Beitragszahlungen erheblich zum Niveau und zur Stabilität des deutschen Sozialsystems beigetragen.
In der Öffentlichkeit wird immer wieder auf die hohen Kosten der Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge verwiesen. Unerwähnt bleibt dabei oft, dass die erzwungene Unterbringung in Wohnheimen erheblich kostspieliger ist als die Unterbringung in privaten Unterkünften. Die Sozialmittel, die der Staat für die bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge aufbringt, setzen sich wie folgt zusammen: Ein Drittel der Mittel geht direkt an die Flüchtlinge, die seit dem 1. Juni 1997 nur noch gekürzte Sozialhilfeleistungen erhalten, die etwa 20 Prozent unter dem Regelsatz liegen: ein Erwachsener erhält monatlich 360 Mark, Kinder bis zum siebten Lebensjahr 220 Mark und Kinder ab acht Jahren 310 Mark. Zwei Drittel der Mittel gehen an die Betreiber der Wohnheime. Von der vorgeschriebenen Unterbringung in den Flüchtlingsheimen profitieren vor allem die Betreiber. Beispielsweise erhält der Betreiber eines Wohnheimes in Berlin-Mitte für eine 55 Quadratmeter große Wohnung mit Kochnische und Bad einen Tagessatz von 23,50 Mark pro Person, das sind im Monat für eine sechsköpfige Familie insgesamt 4.230 Mark. Eine entsprechend große private Unterkunft würde etwa 600 Mark kosten und dabei enorme Kosteneinsparungen für den Staat bedeuten. Aber Abschreckung und Kontrolle der Flüchtlinge, die sich in Deutschland nicht integrieren sollen, stehen im Vordergrund.
In der Öffentlichkeit ist die Auffassung, die Flüchtlinge wollten gar nicht arbeiten und würden sich ein angenehmes Leben auf unsere Kosten machen, weit verbreitet. Dabei sind es die ausländerrechtlichen Bestimmungen in Form eines Stempelaufdrucks („selbständige Erwerbstätigkeit oder vergleichbare unselbständige Erwerbstätigkeit nicht gestattet“ und „Aufnahme eines Studiums oder einer sonstigen Berufsausbildung nicht gestattet“), die die Flüchtlinge zum Nichtstun verpflichten und die Abhängigkeit von Sozialleistungen zementieren. Viele Arbeitgeber würden gerne Flüchtlinge beschäftigen. Für sie zählt vor allem die hohe Arbeitsmotivation der Migranten, ihre berufsbezogene Lernbereitschaft und die überdurchschnittliche hohe Verlässlichkeit. Durch eine neue Verordnung der Bundesregierung, die am 1. Januar 2001 in Kraft getreten ist, ist es generell Flüchtlingen künftig unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, zu arbeiten. Diese Neuregelung ist zwar noch mit Einschränkungen verbunden, aber für die Situation der Betroffenen eine deutliche Verbesserung.

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